AGB Himalaya Tours, Mönche Kloster Sershul in Kham, Osttibet

AGB

Das Kleingedruckte


Wir haben versucht, diese AGB einfach und verständlich zu formulieren, was aber in der «Rechtssprache» nicht ganz einfach ist. Sollten Sie Fragen haben oder einzelne Punkte nicht «verstehen», dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir erklären Ihnen gerne die AGB und wollen hier nichts «verstecken».

 


REISE- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN

VON HIMALAYA TOURS AG, 7076 PARPAN

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Reise von Himalaya Tours AG entschieden haben und danken für Ihr Vertrauen. Es gelten die folgenden Bestimmungen.

1. Vertragsabschluss
1.1 Anmeldung
Sie können sich über unsere Website, schriftlich oder über eine von uns anerkannte Buchungsstelle anmelden. Der Vertrag zwischen Ihnen und Himalaya Tours kommt durch die vorbehaltlose Bestätigung von
Himalaya Tours zustande. Wir empfehlen, diese
Vertragsbedingungen sorgfältig durchzulesen.
Bei Reisen, welche nicht von Himalaya Tours organisiert und durchgeführt werden, gelten die Reise und Vertragsbedingungen der jeweiligen Veran-stalter. Diese lassen wir Ihnen vor Vertragsabschluss zukommen.
Wichtiger Hinweis Auf der Anmeldung haben Sie Vornamen und Namen genau wie in Ihrem Reisepass anzugeben. Stimmen diese Angaben nicht mit den Angaben im Reisepass überein und müssen deshalb Flugtickets, Visa etc. ein zweites Mal ausgestellt oder geändert werden, müssen wir Ihnen die entsprechenden Kosten in Rechnung stellen. Fluggesellschaften können unter Umständen Namensänderungen wie Annullierungen behandeln, so dass die vollen Annullierungskosten und der neue Flugschein, allenfalls sogar zu einem höheren Preis, bezahlt werden müssen.

1.2 Teilnahmebedingungen
Einige Reisen führen in die Berge in Höhen mit bis zu über 6000 Metern über Meer. Je nach gebuchter Reise und dem entsprechenden Programm wandern/trekken wir pro Tag mehrere Stunden. Für die Teilnahme an einigen Reisen ist daher eine gute Gesundheit und entsprechende Kondition vorausgesetzt. Einzelheiten dazu finden Sie in der jeweiligen Reiseausschreibung.
Sollten Sie auf Medikamente angewiesen sein, ist dies auf der Anmeldung zu vermerken. Dies gilt auch für bestehende Krankheiten oder Leiden, welche für die Reise von Bedeutung sein können. Sie sind selber dafür besorgt, für die gesamte Reisezeit genügend Medikamente mit sich zu führen. Der Einkauf vor Ort ist in der Regel nicht möglich. Erkundigen Sie sich frühzeitig, ob die Einfuhr Ihrer Arzneimittel zulässig ist.

2. Leistungen, Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Leistungen
Die im Reisepreis enthaltenen Leistungen entnehmen Sie der Reiseausschreibung und der Reisebe-stätigung. Die in der Ausschreibung namentlich genannten Reiseleiter/innen sind nicht Vertragsbestandteil. Himalaya Tours behält sich das Recht vor, namentlich genannte Reiseleiter/innen durch andere Reiseleiter/innen zu ersetzen, wenn zwingende Umstände vorliegen (z.B. Gesundheit, nicht erteilte Bewilligungen, etc.).

2.2 Reisepreis
Die Preise für unsere Reisen sind in der Ausschreibung ersichtlich. Die Preise verstehen sich pro Person bei Unterkunft im Doppelzimmer/Doppelzelt.

2.3 Einzelzimmer/Einzelzelt
Es ist bei den meisten Reisen möglich, gegen Zuschlag ein Einzelzimmer resp. Einzelzelt zu buchen. Bei Übernachtungen in einfachen Gasthäusern, Teahouses, Lodges etc. können aber Einzelzimmer grundsätzlich nicht garantiert werden. Dieser Umstand ist im Zuschlag berücksichtigt und berechtigt nicht zu einer Preisreduktion. Die Höhe des Zuschlages für Einzelzimmer/Einzelzelt entnehmen Sie der Reiseausschreibung.

2.4 Halbes Doppelzimmer
Alleinreisenden Teilnehmern bieten wir die Möglichkeit, ein Doppelzimmer/Doppelzelt mit anderen Reiseteilnehmern zu teilen. Falls bis 3 Wochen vor Abreise kein/e Zimmerpartner/in gefunden wird, übernimmt Himalaya Tours die Hälfte des Einzelzimmerzuschlages. Die andere Hälfte wird Ihnen nachbelastet. Ihre Verpflichtung aus der Anmeldung lautet sowohl auf den Preis im Doppelzimmer/Doppelzelt wie auf den Preis mit Einzelzimmerzuschlag. Falls wir Ihnen den Zuschlag für Einzelzimmer resp. halbes Doppelzimmer nachträglich verrechnen müssen, handelt es sich somit nicht um eine Vertragsänderung, welche zu einer kostenlosen Annullierung berechtigen würde.

2.5 Kleingruppe
Für die Durchführung von Gruppenreisen zu den ausgeschriebenen Preisen besteht eine Mindestteilnehmerzahl. Viele Reisen werden auch mit weniger Teilnehmern durchgeführt. Details und Kleingruppenzuschläge finden Sie in der Reiseausschreibung. Bei Gruppenreisen gilt die Anmeldung des Reisenden sowohl bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl wie auch für die Durchführung der Reise mit Kleingruppenzuschlag.

2.6 Zahlungsbedingungen
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie unsere Bestätigung. Diese gilt zugleich als Rechnung.
Die Anzahlung beträgt 30 - 35 % des Gesamtpreises, mindestens aber CHF 500.– pro Person, zahlbar innerhalb von 10 Tagen. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Abreise fällig. Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Abreise ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann Himalaya Tours nach nutzlosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 3 geltend machen.

2.7 Preisänderungen
Wir behalten uns vor, aus folgenden Gründen die Preise erhöhen, sofern diese bei Vertragsabschluss noch nicht eingetreten oder voraussehbar gewesen sind:

  • Erhöhung der Transportkosten (z.B. Treibstoffzuschläge)
  • neu eingeführte oder erhöhte Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren, erhöhte Nationalpark- oder Trekkinggebühren etc.)
  • staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
  • Wechselkursänderungen
  • erklärbare Druckfehler

Wir geben Ihnen Preiserhöhungen spätestens 3 Wochen vor Abreise bekannt. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Gesamtpreises, haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
Zuschläge für Einzel- statt Doppelzimmer und Kleingruppenzuschläge gemäss Reiseausschreibung fallen nicht unter diese Regelung.

3. Umbuchungen, Annullationsbedingungen, Reiseabbruch durch Teilnehmer
3.1 Annullation und Umbuchung durch Teilnehmer
Eine Annullation oder Umbuchung muss schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen. Zusätzlich zu den untenstehenden Annullationsgebühren wird für Annullierungen oder Umbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200 pro Person erhoben. Ebenfalls gehen Kosten und Gebühren für bereits eingeholte Visa und ausgestellte Flugtickets zu Ihren Lasten. Aufgrund der notwendigen langfrist-gen Planung müssen wir die Flugtickets sehr früh buchen. Unter Umständen können Flugtickets nicht annulliert oder umgebucht werden, so dass die Fluggesellschaft den gesamten Flugpreis in Rechnung stellt. 
Bei kurzfristigen Umbuchungen/Annullierungen werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende Gebühren (in % vom Gesamtreisepreis) erhoben:


120–50 Tage vor Abreise       25%
49–30 Tage vor Abreise       50%
29–15 Tage vor Abreise       80%
14–00 Tage vor Abreise und «no show»     100%


Umbuchungen sind nur im Rahmen der publizierten Reisedaten und mit ausdrücklicher Zustimmung von Himalaya Tours möglich. Umbuchungen werden wie Annullierungen behandelt. Als Stichtag gilt das Eingangsdatum der schriftlichen Annullation/Umbuchung. Fällt dies auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, ist der nächste Arbeitstag massgebend.

3.2 Ausnahmen

Je nach gebuchter Leistungsart (z.B. Hotelupgrades oder Hotels der höchsten Klasse, Reisen mit Spezialbewilligungen, etc.) und Reisezeitraum (z.B. Reisen mit Klosterfesten, etc.) können abweichende Bedingungen mit bis zu 100 % Annullationskosten des Reisepreises ab Buchungszeitpunkt gelten. Dies ist auf der Rechnung/Bestätigung ersichtlich. 

 

3.3 Vorzeitige Rückreise, Reiseabbruch durch Teilnehmer
Falls Sie Ihre Reise aus irgendwelchen Gründen abbrechen müssen oder während der Reise Leistungen ändern wollen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Unsere Reiseleitung oder lokale Vertretung wird Ihnen in dringenden Fällen (Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen etc.) bei der Organisation Ihrer Rückreise oder Änderung so weit als möglich behilflich sein. Bei Reiseabbruch oder Änderung der Reiseleistungen gehen die (Zusatz-) Kosten zu Ihren Lasten. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Hilfestellung und Bedingungen Ihrer Reiseversicherung.

4. Annullation, Programmänderung, Reiseabbruch durch Himalaya Tours
4.1 Mindestteilnehmerzahl
Unsere angebotenen Reisen basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl. Wird diese für Ihre Reise nicht erreicht, so sind wir berechtigt, die Reise bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Wird bei der Ausschreibung ein Kleingruppenzuschlag publiziert, kann Himalaya Tours die Reise auch als Kleingruppe durchführen (siehe dazu Ziffer 2.5). Im Falle einer Reiseabsage werden Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen vollumfänglich rückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

4.2 Programmänderungen, Annullation der Reise, Reiseabbruch

Himalaya Tours behält sich insbesondere auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen zu ändern, falls unvorhergese-hene Umstände dies erfordern. In seltenen Fällen kann es auch nötig sein, eine Reise abzusagen oder vorzeitig abzubrechen. Umstände dieser Art sind u.a. Höhere Gewalt, Streiks, behördliche Massnah-men, Elementarereignisse (z.B. Naturkatastrophen, Erdbeben, Lawinen, Schneefälle, Unwetter, etc.), Epidemien, Unruhen, kriegerische Ereignisse oder andere Umstände, welche die Reise verunmögli-chen, erheblich erschweren oder eine erhebliche Gefährdung der Teilnehmer mit sich bringen. 

Sollten diese Änderungen vor Abreise eintreten, werden die bereits bezahlten Beträge zurückerstat-tet nach Abzug bereits angefallener Kosten (wie z.B. Kosten für Visa und Permit, ausgestellte Flugti-ckets, Zahlungen an Hotels etc.). Solche bereits angefallenen und nicht rückerstattbaren Kosten gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers. 

Sollten diese Änderungen während der Reise ein-treten, dann richten sich Ihre Rechte nach Ziffer 8. Sollten Programm- und Leistungsänderungen oder Leistungsausfälle während der Reise nötig sein durch Umstände, welche nicht in der Verantwortung von Himalaya Tours liegen (siehe Aufzählung oben), gehen mögliche Zusatzkosten zu Lasten des Reisenden. 

 

4.3 Programmänderungen bei Reisen nach Tibet

Für Reisen nach Tibet sind Permits nötig. Aus politi-schen oder anderen Gründen kann die Ausstellung dieser Permits verweigert werden resp. bereits ausgestellte Permits können annulliert werden. In solchen Fällen muss das Reiseprogramm allenfalls kurzfristig angepasst oder geändert werden. Dies berechtigt nicht zu einer Annullation der Reise und nicht zu einer Rückerstattung. Sollten Mehrkosten entstehen, dann gehen diese zu Lasten des Reisenden.


5. Mitwirkungspflichten, Gesundheit der Teilnehmer
5.1 Reisen in fremde Länder bedingen, dass sich die Teilnehmer den fremden Sitten und Gebräuchen anpassen. Teilnehmer, welche die Reisegruppe nachhaltig stören; nicht gewillt sind, sich den Gepflogenheiten des Reiselandes anzupassen oder sich oder andere Teilnehmer durch ihr Verhalten gefährden, können von der Reiseleitung ausgeschlossen werden. Rückreisekosten etc. gehen zu Lasten des Teilnehmers und der bezahlte Reisepreis wird nicht zurückerstattet.

5.2 Sollte ein Teilnehmer gesundheitliche Probleme bekommen, ist der Reiseleiter berechtigt, die notwendigen medizinischen, transporttechnischen und anderen notwendigen Massnahmen zu ergreifen, wie sie im Zeitpunkt des Eintreffens des Vorfalles als angemessen erscheinen. Die Kosten aufgrund solcher Massnahmen gehen zu Lasten des Teilnehmers.

5.3 Wenn Himalaya Tours für die Teilnehmer die Visa einholt, ist der Teilnehmer verpflichtet die entsprechenden Formulare wahrheitsgetreu auszufüllen. Er hat Himalaya Tours über mögliche Ablehnungsgründe vorgängig zu informieren.

6. Versicherungen
Der Abschluss einer Annullationskosten- sowie Unfall- und Krankenversicherung mit Deckung von Extrarückreisekosten ist obligatorisch. Himalaya Tours vermittelt keine Reiseversicherungen, aber gerne sind wir auf ausdrücklichen Wunsch Ihrerseits behilflich. Stellen Sie sicher, dass Sie für Unfälle und Krankheiten im Ausland ausreichend versichert sind. Erkundigen Sie sich bei Ihrer eigenen Versicherungsgesellschaft oder bei einer auf Reiseversi-cherungen spezialisierten Versicherung.

7. Pass, Visa, Impfungen etc.
7.1 Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie verantwortlich. Sollten die Reisedokumente nicht korrekt oder vollständig sein, kann Ihnen der Flug verweigert werden oder es kann zu einer Einreiseverweigerung kommen mit zwangsweiser Rückführung. Diese Kosten haben Sie zu tragen.
 
7.2 Reisedokumente
Für die Vollständigkeit und vorgeschriebene Gültigkeit Ihrer Reisedokumente wie Pass, etc. sind Sie verantwortlich.

7.3 Visa
Himalaya Tours weist in den Programmbeschrei-bungen auf die gültigen Einreisebestimmungen hin. Diese können kurzfristig ändern. Informieren Sie sich auf den Webseiten der jeweiligen Botschaften. Für unsere Reisen benötigen Sie in der Regel ein Visum. Bei lokal geführten Reisen und individuell zusammengestellten Reisen sind die Visa in der Regel nicht inbegriffen (siehe im entsprechenden Reiseprogramm). Sie sind für die Einholung der benötigten Visa zuständig. Gerne holen wir gegen eine Gebühr für Sie Ihre Visa ein. Bei Reisen mit inbegriffenen Visakosten holen wir in der Regel Ihr Visum ein resp. wird dieses direkt an der Grenze eingeholt.
Wenn gemäss Ausschreibung Himalaya Tours die Visa für die Teilnehmer einholt, wird Himalaya Tours die Visaanträge an die zuständige Stelle zur Visumsaustellung weiterleiten. Die zuständige Stelle entscheidet in eigener Verantwortung, ob das Visum ausgestellt werden kann. Himalaya Tours ist für die Erteilung des Visums nicht verantwortlich. Sollte ein Visum nicht erhältlich sein, wird Himalaya Tours zusammen mit dem Teilnehmer versuchen, eine Ersatzlösung zu finden. Allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Sollte sich keine Lösung finden lassen oder der Teilnehmer lehnt sie ab, kommen die Annullie-rungsbedingungen zur Anwendung.

 

7.4 Verweigerung der Einreise

Wird dem Teilnehmer die Einreise ins Reiseland verweigert aus Gründen, welche nicht in die Ver-antwortung von Himalaya Tours liegen, dann haftet Himalaya Tours nicht. Allfällige Zusatzkosten oder Annullationskosten gehen zu Lasten des Teilneh-mers.

 

7.5 Gesundheitsbestimmungen und Impfungen
Angaben zu vorgeschriebenen und empfohlenen Impfungen sowie Gesundheitsbestimmungen sind im Reiseprogramm zu finden oder werden Ihnen bei Buchung der Reise mitgeteilt und in der Bestätigung wiederholt. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, sich vor der Buchung Ihrer Reise, spätestens 6 Wochen vor Abreise, bei Ihrem Haus- oder Tropenarzt über einen allfälligen zusätzlichen individuellen Impfschutz etc. zu informieren. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.healthytravel.ch.

8. Haftung
8.1 Allgemein
Himalaya Tours hat die Katalogausschreibungen und die Auswahl der an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen mit aller Sorgfalt vorgenommen und die Reise fachmännisch organisiert.

8.2 Ausfall von Leistungen
Himalaya Tours vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen oder die zusätzlich entstandenen Kosten, soweit es der Schweizer oder der lokalen Reiseleitung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und kein Verschulden Ihrerseits vorliegt. Für Reisen nach Tibet gelten zusätzlich die Bestim-mungen Ziffer 4.3. Die Haftung für andere als Personenschäden (Sachschäden, reine Vermögensschäden etc.) ist auf den doppelten Reisepreis pro Person beschränkt. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen, siehe Ziffer 8.3.1

8.3 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
8.3.1 Internationale Abkommen, nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze, Beschränkungen der Haftung oder Haftungsausschlüsse bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, kann sich Himalaya Tours auf diese berufen und haftet
nur im Rahmen dieser Abkommen oder nationalen Gesetze. Internationale Abkommen dieser Art bestehen insbesondere im Transportwesen (Flug-, Eisenbahn-, und Schiffsverkehr). Vorbehalten bleiben weitergehende Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse dieser Allgemeinen Geschäfts bedingungen.


8.3.2 Haftungsausschlüsse
Himalaya Tours haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist auf:

  • Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtliche Sanktionen, Nichtbefolgung von Anordnungen etc.)
  • Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, welche an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind.
  • Höhere Gewalt und unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände wie Streiks, behördliche Anordnungen, Entzug von Landerechten, fehlende Fahrbewilligungen, Elementarereignisse (z.B. Na-turkatastrophen, Erdbeben, Lawinen, Schneefälle, Unwetter, etc.), Epidemien, Unruhen, kriegeri-sche Ereignisse oder andere Umstände.
  • Programmänderungen infolge Flugplanänderungen oder Flugverspätungen.

8.3.3 Lokale Veranstaltungen
Himalaya Tours haftet nicht für Aktivitäten und Ausflüge, welche am Reiseziel gebucht werden, bzw. nicht im vereinbarten Reiseprogramm enthalten sind.

8.4 Vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude
Für vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreuden, Frustration etc. haftet Himalaya Tours nicht.

8.5 Verwirkungs- und Verjährungsfristen
Sollten Sie Ihre Ansprüche nicht innert 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende bei Himalaya Tours anmelden, verwirken sämtliche Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung etc. (siehe Ziffer 9). Sämtliche Ansprüche verjähren innert einem Jahr nach vertraglichem Reiseende.
Vorbehalten bleiben kürzere gesetzliche Verwirkungs- und Verjährungsfristen. Gleiches gilt für längere zwingende, vertraglich nicht abänderbare Verwirkungs- und Verjährungsfristen.

9. Beanstandungen
9.1 Beanstandung und Abhilfe verlangen
Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, so müssen Sie dies unverzüglich der Reiseleitung, unserer lokalen Vertretung oder dem betroffenen Leistungsträger (z.B. Hotel) bekannt geben. Dies ermöglicht in der Regel eine direkte Abhilfe vor Ort. Ihre Beanstandung vor Ort mit Abhilfe verlangen ist eine zwingende Voraussetzung um später Ersatzansprüche irgendwelcher Art geltend zu machen.

9.2 Wird vor Ort keine Lösung gefunden
Sollte keine Abhilfe vor Ort möglich sein, müssen Sie eine schriftliche Bestätigung verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt umfasst. Reiseleiter, lokale Vertretungen und Leistungsträger sind nicht berechtigt irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.

9.3 Nach Ihrer Rückkehr
War vor Ort keine befriedigende Abhilfe möglich, müssen Sie Ihre Beanstandung sowie die Bestätigung, die Sie vor Ort eingeholt haben, innerhalb 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich bei Himalaya Tours oder Ihrer Buchungsstelle einreichen. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, erlöschen und verwirken sämtliche Ansprüche (Ziffer 8.5).

10. Verspätete Rückreise, Planung nach Ihrer Rückkehr
Trotz bester Reiseplanung kann es vorkommen, dass sich aufgrund nicht vorhersehbarer oder nicht abwendbarer Ereignisse die Rückreise verspätet. Sie sollten daher für den Rückkehrtag und bei Reisen in andere Kontinente auch für die zwei Folgetage keine Verpflichtungen vorsehen, deren Nichteinhaltung schwerwiegende Folgen haben könnte.

11. Rückbestätigung von Flugtickets
Bei individuellen Reisen und Reisen ohne Schweizer Reiseleitung ist der Kunde für die Rückbestätigung der Weiter- und Rückflüge wo nötig verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

12. Schweizer Reisegarantie
Himalaya Tours ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder unter www.garantiefonds.ch

13. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollte der Kunde an den unabhängigen Ombudsmann der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Himalaya Tours, bzw. dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
Die Adresse des Ombudsmanns lautet:


Ombudsmann der Schweizer Reisebranche
Etzelstrasse 42, Postfach, 8038 Zürich,
Telefon 044 485 45 35
E-Mail info@ombudsmann-touristik.ch

14. Datenschutz
14.1 Himalaya Tours untersteht dem Schweizeri-schen Datenschutzgesetz und bearbeitet die Kun-dendaten im Rahmen dieser Gesetzgebung. Himalaya Tours speichert die von Kunden an Himalaya Tours übermittelten Daten und leitet diese, soweit zur Vertragserfüllung notwendig, an die Leistungserbringer weiter. Himalaya Tours und/oder die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlichen Anordnungen verpflichtet sein, diese Daten Behör-den zu übermitteln oder ihnen zugänglich zu machen.

14.2 Wenn Sie Himalaya Tours Angaben zur Gesundheit machen oder über Medikamente informieren, stimmen Sie ausdrücklich zu, dass Himalaya Tours diese Angaben bearbeiten darf, sie soweit notwendig an die Reiseleitung weitergibt und sowohl Himalaya Tours wie die Reiseleitung berechtigt sind, diese Informationen im Notfall an kompetente Stellen weiterzuleiten.

14.3 Wenn Himalaya Tours die Visa für die Teilnehmer einholt, werden die Daten der zuständigen Botschaft/Behörde übermittelt, welche diese gemäss den für sie anwendbaren Bestimmungen bearbeitet.

14.4 Himalaya Tours kann die Kunden von Zeit zu Zeit über neue Angebote etc. informieren. Die Kunden haben die Möglichkeit, diesen Service jederzeit kostenlos zu stornieren. Die entsprechenden Angaben finden Sie im Versand oder senden Sie eine Mitteilung an info@himalayatours.ch

14.5 Himalaya Tours und die Leistungserbringer behalten sich das Recht, diese Daten zur Durchsetzung berechtigter Interessen den zuständigen Behörden zu übermitteln. Gleiches gilt bei Verdacht auf eine Straftat.

14.6 Im Weiteren gilt die Datenschutzbestimmung auf www.himalayatours.ch.
Bei Fragen zu Datenschutz wenden Sie sich bitte an Himalaya Tours unter info@himalayatours.ch

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Himalaya Tours ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Chur, Schweiz vereinbart.

16. Redaktionsschluss
Der Redaktionsschluss erfolgt im Dezember 2023. Himalaya Tours behält sich Änderungen von Preisen und Angeboten nach diesem Zeitpunkt vor.

Wir wünschen eine schöne Reise

Himalaya Tours AG
7076 Parpan